AGB

a. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

b. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene , mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

c. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Sollten sich relevante Kosten wie jene für Materialeinkauf , Transport, extreme Wechselkursschwankungen, Finanzierungen etc. verändern, so sind wir berechtigt die Preise zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Es gilt der am Tage der Versendung aktuelle Verkaufspreis.
Sollte dieser vom Verkaufspreis im Shop abweichen, werden Sie vorab von uns informiert.

d. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

e. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pk VII) oder anderen gewichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadensersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen
bezw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabgesetz (§§5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen;
wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren)für die Kreditgewährung zu tragen.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

f. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassokosten,
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 zu bezahlen.

g. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht. bezw. organisiert.
Dabei werden für Transport bezw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindesten jedoch die am Auslieferungstaggeltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein Branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

h. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

i. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

j. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelst es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistung – bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen ( zB. Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc)

k. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Sämtliche Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.

l. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

m. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

n. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

o. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

p. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

q. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertrags- gegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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